Das Gesetz verfolgt drei große Ziele: Mehr Verantwortung für Pflegefachpersonen, weniger Bürokratie im Alltag und flexiblere Versorgungsstrukturen. Das Inkrafttreten ist voraussichtlich Anfang 2026, einzelne Teile später.
Für Einrichtungen bedeutet das: Rollen neu definieren, Fortbildungen planen, Dokumentation verschlanken, Team informieren. Dieser Artikel zeigt, was jetzt zu tun ist.
Worum geht es im Gesetz
Die Kernidee: Pflegefachpersonen sollen mehr entscheiden dürfen und weniger Zeit mit Formularen verbringen.
Die drei Ziele
- 1.Mehr Verantwortung für Pflegefachpersonen
- 2.Weniger Bürokratie im Alltag
- 3.Flexiblere Versorgungsstrukturen
Quelle: BMG Pressemitteilung
Gesetzesvorgang: Deutscher Bundestag (DIP)
Mehr Befugnisse für Pflegefachpersonen
Pflegefachpersonen dürfen künftig deutlich mehr Heilkunde ausüben – ein echter Paradigmenwechsel.
Nach ärztlicher Erstdiagnose
Pflegefachpersonen können bestimmte medizinische Leistungen eigenverantwortlich durchführen.
Ohne ärztliche Diagnose
In definierten Fällen dürfen sie auch ohne ärztliche Diagnose tätig werden, wenn die pflegerische Diagnose vorliegt.
Scope of Practice
Parallel startet eine wissenschaftliche Erstellung des deutschen Scope of Practice. Dieser definiert den Handlungsrahmen für Pflegefachpersonen fundiert und transparent.
Mehr Infos: BMG Gesetzesübersicht
Weniger Bürokratie – echte Entlastung
Das Gesetz bringt mehrere konkrete Entlastungen:
Pflegedokumentation begrenzen
Die Pflegedokumentation wird gesetzlich auf das notwendige Maß begrenzt. Kein Papier für das Papier mehr.
MD-Prüfungen koordinieren
Prüfungen werden früher angekündigt und besser koordiniert. Sehr gute Einrichtungen bekommen längere Prüfintervalle (statt 1 Jahr künftig 2 Jahre).
Formulare vereinheitlichen
Pflegeanträge und Formulare werden bundesweit vereinheitlicht. Weniger Varianten, mehr Klarheit.
DiPA schneller verfügbar
Digitale Pflegeanwendungen kommen über ein vereinfachtes Prüfverfahren schneller in die Versorgung.
Berichterstattung: Bundesregierung – Bundestag stärkt Pflegekräfte
Neue Spielräume für Wohnformen und kommunale Pflegeplanung
Die Reform stärkt innovative Wohnformen, neue Kooperationsmodelle zwischen ambulant, teilstationär und stationär, die Rolle der Kommunen in der Pflegeplanung sowie regionale Netzwerke zwischen Kommunen, Pflegekassen und Trägern.
Das bedeutet: Mehr Spielraum für lokale Lösungen, bessere Verzahnung der Versorgungssektoren und stärkere Einbindung der Kommunen in die Pflegeplanung.
Wirtschaftlicher Rahmen – inklusive Sparpaket
Die Reform bringt klaren fachlichen Fortschritt, aber eingebettet in Kostendämpfung:
- •Vergütungsanstiege im Krankenhaus werden begrenzt
- •Verwaltungskosten der Kassen gedeckelt
- •Innovationsfonds halbiert (2026)
Für Träger heißt das: Mehr Verantwortung in der Pflege, gleichzeitig unverändert hoher Kostendruck.
Was Einrichtungen jetzt tun sollten
1. Rollen klären
Welche Leistungen können Pflegefachpersonen künftig übernehmen. Wer trägt welche Verantwortung. Wie werden Kompetenzen abgegrenzt.
2. Fortbildungen planen
Schwerpunktrollen definieren, APN-Konzepte prüfen, Wundexpertise aufbauen, Prävention stärken. Systematisch, nicht ad hoc.
3. Dokumentation verschlanken
Prüfen Sie jetzt schon, was wirklich prüfrelevant ist. Streichen Sie Doppelerfassungen. Digitalisieren Sie, wo möglich.
4. MD-Strategie anpassen
Qualität als Steuerung nutzen, nicht als Reaktion auf Prüfungen. Längere Intervalle gewinnen durch konsistente Qualitätsnachweise.
5. Digitale Prozesse einführen
DiPA prüfen, Formularautomatisierung starten, Prozesse verbessern. Digitalisierung ist kein Selbstzweck, sondern Entlastung.
6. Team informieren
Befugnisse erklären, Sicherheit schaffen, Beteiligung stärken. Neue Rollen brauchen Klarheit, nicht Unsicherheit.
Fazit
Dieses Gesetz stärkt die Pflege – aber nur, wenn Einrichtungen es aktiv umsetzen.
- ✓Mehr Verantwortung
- ✓Weniger Papier
- ✓Mehr Klarheit über Rollen und Qualität
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Erstgespräch buchenHäufige Fragen
Wann tritt das Gesetz in Kraft?
Das Inkrafttreten ist voraussichtlich Anfang 2026 geplant. Einzelne Regelungen können später folgen. Die genaue Umsetzung wird von der gemeinsamen Selbstverwaltung konkretisiert.
Welche Heilkunde dürfen Pflegefachpersonen künftig ausüben?
Nach ärztlicher Erstdiagnose können Pflegefachpersonen bestimmte medizinische Leistungen eigenverantwortlich durchführen. In definierten Fällen auch ohne ärztliche Diagnose, wenn eine pflegerische Diagnose vorliegt. Die genaue Liste legt die gemeinsame Selbstverwaltung fest.
Was bedeutet Scope of Practice?
Der Scope of Practice definiert wissenschaftlich fundiert den Handlungsrahmen für Pflegefachpersonen in Deutschland. Er zeigt, welche Aufgaben eigenverantwortlich übernommen werden können und wo ärztliche Delegation nötig bleibt.
Wird die Dokumentation wirklich weniger?
Ja. Das Gesetz begrenzt die Pflegedokumentation gesetzlich auf das notwendige Maß. MD-Prüfungen werden früher angekündigt und koordiniert. Sehr gute Einrichtungen erhalten längere Prüfintervalle.
Was müssen wir als Einrichtung jetzt vorbereiten?
Rollen klären, Fortbildungen planen, Dokumentation verschlanken, MD-Strategie anpassen, digitale Prozesse einführen und das Team informieren. Ein strukturiertes Vorgehen sichert den Übergang.
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Ich hebe die Haltung hervor, die in Ihrem Alltag lebt. Und forme daraus eine Orientierung, die trägt.
Ich bin Frank Hüttemann, Markenstratege bei Pflege die Zukunft. Ich helfe Kliniken und Pflegeeinrichtungen, Positionierung, Arbeitgebermarke und Kommunikation in ein wirksames System zu bringen. Klar für Menschen. Eindeutig für KIs. #HüttemannHaltung
- 30 Jahre Markenführung
- 15 Jahre Pflegeexpertise
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