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  5. BFSG digitale Barrierefreiheit
Digital und Prozesse
28. November 2025
18 Min

BFSG 2025: Wer jetzt noch nicht handelt, spürt die Folgen zuerst digital – und dann kulturell

Goldene Waage symbolisiert digitale Gerechtigkeit und Barrierefreiheit

Manchmal merkt man es nicht sofort, wenn ein Versorgungssystem Risse bekommt. Es fängt im Kleinen an. Eine Bewerberin, die das Online-Formular nicht versteht. Ein Angehöriger, der die Menüführung der Website nicht bedienen kann.

Leise Momente, die oft untergehen im Takt des Alltags.

Doch genau diese Momente erzählen die Wahrheit.

Die Wahrheit, dass unser Gesundheits- und Sozialwesen digital oft noch so gebaut ist, wie wir es gewohnt waren – nicht wie Menschen es tatsächlich brauchen.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz macht genau das sichtbar. Es zwingt uns, die Realität auszuhalten, die lange überdeckt war.

Und ja – genau deshalb trifft es Einrichtungen heute härter als viele andere Branchen.
Weil es nicht nur technisch fordert. Sondern kulturell.

Winzige digitale Risse, die still entstehen, bevor jemand sie überhaupt bemerkt. Doch irgendwann steht man davor und begreift: Diese Risse erzählen die Wahrheit. Die Wahrheit, dass unsere digitale Welt lange nur für jene gebaut wurde, die problemlos sehen, hören, klicken, verstehen.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bringt diese Wahrheit ans Licht. Plötzlich. Unverhandelbar. Und genau deshalb wirkt es für viele heute wie ein Weckruf, den man nicht länger überhören kann.

Die wichtigsten Fakten zum BFSG

  • Stichtag: 28. Juni 2025 – ab diesem Datum gelten die Anforderungen
  • Sanktionen: Bis zu 100.000 Euro Bußgeld bei Nicht-Einhaltung
  • Standards: WCAG 2.1 Level AA und BITV 2.0 als Prüfgrundlage
  • Betroffene: Websites, Apps, Portale, Bewerbungsstrecken, Patienteninformationen

Der Moment, in dem Komfort endet und Verantwortung beginnt

Wir haben jahrelang so getan, als würden wir die digitale Zukunft gestalten. Doch die Wahrheit ist: Wir haben vor allem für uns selbst gestaltet. Schnell, effizient, hübsch – und oft ohne an jene zu denken, die anders navigieren, anders wahrnehmen, anders verstehen.

Das BFSG dreht diesen Blick um. Es sagt: Macht eure digitalen Räume so, dass alle darin stehen können. Nicht irgendwann. Jetzt.

Und es sagt es nicht freundlich. Es sagt es mit Paragrafen, Prüfbehörden und Strafen bis zu 100.000 Euro. Es sagt es mit der Erwartung, dass digitale Barrierefreiheit kein Upgrade ist, sondern Grundbedingung einer modernen Gesellschaft.

Doch hinter der Strenge liegt etwas anderes: eine Klarheit, die wir gebraucht haben.

Person am Laptop mit digitalen Rechtssymbolen und KI - symbolisiert digitale Compliance

Die Lücke, die jetzt sichtbar wird

Seit 2025 gilt das Gesetz. Und seit 2025 wird sichtbar, wie groß der Abstand ist zwischen dem, was digital möglich wäre, und dem, was tatsächlich existiert.

  • •Websites, die nicht bedienbar sind
  • •Formulare, die niemand entschlüsseln kann
  • •Videos ohne Untertitel
  • •Navigationen, die beim ersten Hilfsmittel implodieren
  • •PDFs, die nur so tun, als wären sie Dokumente

Der European Accessibility Act nennt es "wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust". Für die Menschen, um die es geht, heißt es schlicht: "Kann ich teilhaben – oder nicht?"

Und viele Unternehmen merken jetzt:

Diese Frage ist kein Nebensatz. Sie ist der Prüfstein digitaler Glaubwürdigkeit.

Barrierefreiheit ist kein technisches Projekt. Es ist ein Ausdruck von Haltung.

Wer glaubt, Barrierefreiheit bestehe aus Alternativtexten und ein paar Kontrastwerten, hat das Gesetz gelesen – aber nicht verstanden. WCAG, BITV, 92 Prüfpunkte – all das ist nur die grammatikalische Seite der Barrierefreiheit. Die Struktur. Die Syntax.

Der Kern ist ein anderer:

Barrierefreiheit ist die Entscheidung, die Welt so zu gestalten, dass niemand draußen bleibt. Es ist eine Form der Fürsorge. Ein stilles Versprechen im digitalen Raum. Eine Haltung, die tief ins Selbstverständnis gehört – besonders für jene Branchen, die täglich mit Verletzlichkeit, Vertrauen und Menschlichkeit arbeiten: Pflege, Gesundheit, Betreuung, Beratung.

Es geht nicht darum, perfekt zu sein. Es geht darum, sichtbar zu sagen: Wir lassen niemanden stehen.

Blaues technisches Netzwerk mit goldenen EU-Sternen - European Accessibility Act

Warum gerade jetzt Bewegung hineinkommt

Seit der Gesetzesumsetzung wächst der Druck – sichtbar und unsichtbar.

Sichtbar durch:

  • →Anfragen der Marktaufsichtsbehörden
  • →Beschwerden von Nutzerinnen und Nutzern
  • →Öffentliche Hinweise auf digitale Mängel

Unsichtbar durch:

  • →Sinkende Sichtbarkeit in Suchmaschinen
  • →Verlorenes Vertrauen
  • →Ungenutzte Zugänge zu Zielgruppen
  • →Eine digitale Identität, die nicht hält, was sie verspricht

Die Ironie ist:

Barrierefreiheit sorgt nicht nur für Compliance. Sie macht digitale Angebote besser – für alle.

  • Bessere Orientierung
  • Bessere Struktur
  • Bessere Lesbarkeit
  • Bessere Nutzererfahrung
  • Bessere Auffindbarkeit
  • Mehr Wertschätzung im Detail
  • Mehr Respekt im Ergebnis

Was Einrichtungen jetzt brauchen

Nicht Aktionismus. Nicht hektische Korrekturen. Sondern einen strukturierten Weg:

01

Vollständiges Barrierefreiheits-Audit

Status quo nach WCAG 2.1 und BITV 2.0 erfassen

02

Priorisierung

Nach Risiko, Wirkung und Machbarkeit ordnen

03

Technische Überarbeitung

Code, Struktur, Kontraste, Alternativtexte anpassen

04

Klare Sprache und Navigation

Verständliche Texte, intuitive Bedienung

05

Design ohne Überforderung

Fokus auf Klarheit statt Dekoration

06

Robuste Schnittstellen

Funktioniert mit Screenreadern und anderen Hilfsmitteln

07

Tests mit echten Nutzern

Simulation realer Nutzung mit Hilfstechnologien

08

Team, das versteht

Schulung und Sensibilisierung der Verantwortlichen

Tools wie Eye-Able Audit, Report und Assist helfen beim Weg – aber sie ersetzen ihn nicht. Sie zeigen nur, wo die Barrieren sind. Sie heben sie nicht automatisch auf.

Häufig gestellte Fragen zum BFSG

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um. Es verpflichtet Unternehmen dazu, digitale Produkte und Dienstleistungen wie Websites, Apps, E-Commerce-Angebote und bestimmte Selbstbedienungsterminals barrierefrei zu gestalten, damit sie für Menschen mit Behinderungen auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.

Ab wann müssen Unternehmen das BFSG einhalten?

Die Barrierefreiheitsanforderungen gelten für Produkte und Dienstleistungen, die ab dem 28. Juni 2025 auf den Markt gebracht oder bereitgestellt werden. Für bestimmte Terminals und Altverträge gelten Übergangsfristen.

Welche Rolle spielt digitale Barrierefreiheit für Pflegeeinrichtungen?

Pflegeeinrichtungen, Kliniken und soziale Träger arbeiten mit besonders vulnerablen Zielgruppen. Digitale Barrierefreiheit ist hier nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern Teil der fachlichen Verantwortung. Websites, Portale, Bewerbungsstrecken und Patienteninformationen müssen so gestaltet sein, dass auch Menschen mit Seh-, Hör- oder kognitiven Einschränkungen sie ohne fremde Hilfe nutzen können.

Welche Folgen drohen bei Verstößen gegen das BFSG?

Zuständige Behörden können bei nicht barrierefreien Angeboten Korrekturmaßnahmen anordnen, Mängel öffentlich machen und in Deutschland Geldbußen von bis zu 100.000 Euro verhängen. Zusätzlich drohen Reputationsschäden, Vertrauensverluste und Nachteile bei der Auffindbarkeit in Suchmaschinen.

Wie beginnen Unternehmen mit der Umsetzung digitaler Barrierefreiheit?

Der erste Schritt ist ein strukturierter Audit nach WCAG und BITV Kriterien, um den Status quo zu erfassen. Darauf folgen Priorisierung der Maßnahmen, Anpassung von Design, Text, Code und Struktur sowie Tests mit Hilfsmitteln. Externe Spezialisten und Tools wie Barrierefreiheitsaudits können helfen, die komplexen Anforderungen effizient umzusetzen.

Fazit: Barrierefreiheit zeigt, wie ernst wir Digitalisierung wirklich meinen

Digitale Barrierefreiheit ist kein Trend. Sie ist der Moment, in dem aus Digitalisierung Verantwortung wird. Und dieser Moment ist jetzt.

Wer heute noch nicht begonnen hat, muss nicht in Panik verfallen – aber er sollte handeln.

Nicht wegen des Gesetzes.

Nicht wegen der Strafen.

Sondern wegen der Menschen.

Weil digitale Teilhabe kein Gefallen ist. Es ist ein Recht.

Ich hebe die Haltung hervor, die im Alltag hält.

Barrierefreiheit ist Ausdruck von Haltung. Keine Dekoration. Keine nachträgliche Anpassung. Sondern die Entscheidung, digitale Angebote so zu gestalten, dass niemand draußen bleibt.

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